8 zweiarmige Trumeau- Wandleuchter mit aus Akanthusblattwerk gebildeten gewundenen Leuchterarmen
Dresdner Schloss, 2. OG Eckparadesaal, Die Wandleuchtern sind bereits seit 1769 archivarisch belegt.
Diese werden im Inventarverzeichnis Nr. 1 vom 31.01.1920 als Bestandteil des Auseinandersetzungsvertrages des Freistaates Sachsen und dem vormaligen Königshaus von 1924 aufgeführt, welche als rot angekreuztes Rauminventar dem Staat zufallen. Die Auslagerung nach Schloss Brauna mit Datum vom 12.06.1944 ist aktenkundig; Zu den Verlustumständen dieses Objektes ist nichts bekannt. Ein Verlust mit den Ereignissen im Zusammenhang des 2. WK wird vermutet.
Inventarverzeichnis Nr. 1 vom 31.01.1920 – Auseinandersetzungsvertrag 1924, Sächs. HStA Dresden, 10701 Sächsische Staatskanzlei, Akte 492, Seite 222 ; Sächs. HStA Dresden, 10701 Sächsische Staatskanzlei, Akte 320-12, Blatt 15 ; Sächs. HStA Dresden, 10701 Sächsische Staatskanzlei, Akte 320-12, Blatt 43
Vergleichsabbildng | Comparison illustration:
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Deutschland